Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grundstücksgemeinschaft Jessen/ Kleine 

Inselstraße 71, 25946 Wittdün/ Amrum 

für Vermietungen von Privatzimmern und Ferienwohnungen 

1. Vertragsabschluss 

Der Vertrag kommt mit dem Antrag des Gastes durch die Annahme des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. 

2. Leistungen 

Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Unterkünfte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. 

Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit anzumahnen und unverzüglich Zahlung zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,- erhoben. 

3. Rücktritt des Gastes 

Sofern der Gast innerhalb einer Frist von 6 Wochen vor der Anreise schriftlich vom Vertrag zurücktritt, und der Vermieter dieses bestätigt, werden keine Stornokosten berechnet. Bei kurzfristiger Stornierung, verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise, hat der Vermieter Anspruch auf eine Zahlung von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises. 

4. Rücktritt des Vermieters 

Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurück zu treten. Beispielsweise bei höherer Gewalt oder wenn andere Gründe es dem Vermieter unmöglich machen, den Vertrag zu erfüllen.  

5. Zimmerbereitstellung 

Die reservierte Unterkunft steht dem Gast ab 16 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens um 10 Uhr zu verlassen. Danach kann der Vermieter für die zusätzliche Nutzung eine Tagesnutzung in Rechnung stellen. 

6. Kurabgaben-Erhebung 

Jeder Besucher, der sich auf der Insel Amrum aufhält, entrichtet für die Erstellung und Unterhaltung der für Kurzwecke geschaffenen Einrichtungen eine Vergütung (Kurabgabe) nach der jeweiligen geltenden Satzung. Die Zahlung ist unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden. Die Kurkarte gilt auf der gesamten Insel Amrum und auch für einen Ausflug zu den anderen Nordseebädern in Schleswig-Holstein. Diese Kurabgabe ist im vereinbarten Zimmerpreis nicht enthalten. 

7. Haftung des Vermieters 

Der Vermieter haftet nicht für Geld, Wertsachen, Kostbarkeiten oder weiter mitgebrachte Gegenstände des Mieters. 

8. Schlussbestimmungen 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitwerten das Landgericht Flensburg. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.